Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen
- Grundregeln -
Sofern Ihre Räumlichkeiten durchsucht werden, sollten Sie die folgenden Grundregeln einhalten:
- Beruhigen und keine verbalen oder tätlichen Angriffe auf die Durchsuchungsbeamten verüben.
- Befragen der Beamten, ob ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vorliegt oder ob eine Durchsuchung wegen Gefahr in Verzug erfolgt.
- Das Datum des Erlasses des Durchsuchungsbefehls erfragen. Dieser darf nicht älter als maximal sechs Monate sein.
- Bei Überschreitung der Sechs-Monats-Frist gegenüber dem Leiter der Durchsuchung die sofortige Einstellung der Durchsuchung verlangen.
- Keinerlei Angaben gegenüber den Durchsuchungsbeamten leisten.
- Hinzuziehung von Durchsuchungszeugen verlangen.
- Die Beamten auch keinen Moment lang aus den Augen lassen.
- Keine Gegenstände freiwillig herausgeben.
- Im Durchsuchungsprotokoll aufnehmen lassen, dass man (sofern erfolgt) der Sicherstellung der Gegenstände widerspricht.
- Sämtliche sichergestellten bzw. beschlagnahmten Gegenstände so detailliert wie möglich im Protokoll aufführen lassen.
Wenn ein Strafverteidiger verständigt wurde:
- Den Leiter der Durchsuchung bitten, die Durchsuchung bis zum Eintreffen des Verteidigers zu unterbrechen.
- Den Leiter der Durchsuchung mit dem Verteidiger verbinden.
- Der Verteidiger erfragt dann die Rechtsgrundlage der Durchsuchung und bittet (erforderlichenfalls nochmals) um Unterbrechung der Durchsuchung bis zu seinem Eintreffen.