Terminvereinbarungen
Damit für Sie und Ihre Rechtsfragen stets genügend Zeit eingeplant werden kann, ist die vorherige Vereinbarung eines Gesprächstermins notwendig.
Sie erhalten grundsätzlich
sofort am nächsten Tag einen Gesprächstermin
In dringenden Fällen können Terminvereinbarungen auch für außerhalb der üblichen Bürozeiten getroffen werden.
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, mit der Kanzlei bzw. mit den Zweigstellen Kontakt aufzunehmen:
| Möglichkeit 1: | Nachricht unter einer der Telefonnummern: - für Darmstadt: 06151 / 273 15 - 80 - für Bensheim: 06251 / 70 557 – 30 - für Langen: 06103 / 80 300 - 57 oder - für Nürnberg: 0911 / 50 64 65 - 0 0911 / 56 905 – 15 (Prof. Dr. Rath direkt) |
| Möglichkeit 2: | Nachricht unter der Telefaxnummer: 06103 / 80 300 - 58 |
| Möglichkeit 3: | Nachricht unter der E-Mail-Adresse: j.rath@t-online.de |