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Kosten

1. Kostenfreie Erstberatungen

Geht es in einer Erstberatung nur um die Frage, ob Sie überhaupt anwaltlichen Beistand benötigen, dann bleibt unser Gespräch für Sie natürlich kostenfrei. Wird die Erstberatung durchgeführt, bevor von Staatsanwaltschaft oder Gericht Einsicht in die Strafakte ge- währt wurde, dann bleibt unser Gespräch für Sie grundsätzlich ebenfalls kostenfrei. Denn eine professionelle Beratung setzt immer zunächst ein genauestes Aktenstudium voraus.

2. Honorarvereinbarungen

Im Übrigen arbeite ich auf der Basis von Honorarvereinbarungen, die mir eine effektive Durchsetzung Ihrer Rechte erlauben. Dabei können auch besondere Maßnahmen berück- sichtigt werden, wie zum Beispiel Tatortbesichtigungen, eigenständige Zeugenverneh- mungen und dergleichen mehr, die im Strafverfahren zu Ihren Gunsten wirken. Es ist eine Reihe von Fällen aus der Rechtspraxis bekannt, in denen der Verteidiger solche Aktivitäten unterlassen hat, obwohl diese zum Freispruch seines Mandanten geführt hätten. Ein Ver- teidiger, der so vorgeht, arbeitet vielleicht billig, aber er schadet damit seiner Mandant- schaft.

Grundsätzlich ist die Honorarvereinbarung für Sie deshalb kostengünstig, weil in dieser Vereinbarung der Umfang und die Schwierigkeit des konkreten Falles ganz exakt be- rücksichtigt werden. So kann der tatsächlich notwendige Arbeitsaufwand zur effektiven Durchsetzung Ihrer Rechte geringer sein als in den entsprechenden Normalfällen. Bei- spielsweise kann sich die zunächst scheinbar komplizierte Wirtschaftsstrafsache nach Akteneinsicht als einfacher herausstellen als erwartet oder sich durch eine Absprache mit der Staatsanwaltschaft erledigen lassen. Dann können Ihre Rechte auch ohne hohen Kostenaufwand effektiv gewahrt werden.

3. Keine Entfaltung sinnloser Aktivitäten

Zur Durchsetzung Ihrer Rechte werde ich alle Maßnahmen ergreifen, die hierfür notwendig sind. Von erkennbar nicht erfolgversprechenden – und für Sie kostspieligen – Maßnahmen werde ich Ihnen jedoch stets nachdrücklich abraten. Auch dies führt zu Kostenerspar- nissen für Sie, ohne aber die Chancen der Rechtsdurchsetzung zu verringern.

4. Erstellung von Rechtsgutachten

Die Kosten für die Erstellung eines Rechtsgutachtens richten sich insbesondere nach dem Umfang, der Komplexität und der Schwierigkeit der Aufgabenstellung, weiterhin nach dem Aufwand für die notwendigen Recherchen.